Haus- und Badeordnung

Artikel 1: Öffnungszeiten und Preise

Die Öffnungszeiten sowie die Preise hängen im Schwimmbad aus und werden der Öffentlichkeit über die Presse, Kabelfernsehen, Internet und sonstige Veröffentlichungen bekannt gemacht.

Dreißig Minuten vor der Schließung des Schwimmbads werden keine Eintrittskarten mehr ausgegeben.

Die Becken und Spielbereiche müssen jeweils eine Viertelstunde vor der Schließung des Schwimmbads verlassen werden.

Die große Rutschbahn und die Wildwasserbahn werden eine halbe Stunde vor Schließung des Schwimmbads geschlossen.

 

 

Artikel 2: Zugang und Nutzungsgebühr

Der Zugang zum Nautiland wird nur Personen mit einer Einzel- oder Gruppeneintrittskarte gewährt; dies beinhaltet das vollständige und uneingeschränkte Einverständnis zur Haus- und Badeordnung. Die Nutzer haben zusätzliche Anweisungen des diensthabenden Personals zu befolgen.

Bei starkem Andrang, der zu einer Überbelegung der Becken führen kann sowie aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen kann der Eintritt ins Schwimmbad vorübergehend untersagt sein.

Als Gegenleistung für die Zahlung wird ein Chiparmband ausgestellt. Dieses Chiparmband muss unbedingt für das Verlassen des Schwimmbads über das Drehkreuz am Ausgang verwendet werden. Bei Verlust dieses Armbands wird eine Gebühr entsprechend des vollen Eintrittspreises erhoben.

 

Artikel 3: Einlass

Im Schwimmbad sind nicht zugelassen:

• Kinder unter 8 Jahren ohne Begleitung einer volljährigen Person

• Tiere

• Personen, die an ansteckenden Krankheiten oder Hautkrankheiten leiden

• Offensichtlich unreine Personen

• Personen mit unkorrekter Kleidung und oder unangebrachten Bemerkungen

• Personen, die sich sittenwidrig verhalten

• Betrunkene

• Personen, die Geld sammeln, Flugschriften verteilen oder etwas verkaufen möchten

 

Artikel 4: Haftung

Die Nichtbeachtung der Haus- und Badeordnung sowie sämtliche verbotenen Handlungen haben je nach Schwere folgende Konsequenzen: Verwarnung, Aufforderung zum Verlassen des Schwimmbads (ohne Rückerstattung und falls erforderlich

mit Unterstützung von Ordnungskräften), vorübergehendes oder endgültiges Zutrittsverbot zum Schwimmbad.

Die Geschäftsleitung lehnt jegliche Haftung für Unfälle aufgrund der Nichtbeachtung der Haus- und Badeordnung ab.

 

Artikel 5: Aufsicht

Das Schwimmbad untersteht der Aufsicht der Bademeister und der Geschäftsleitung.

Sie können jegliche Verwarnung oder Anweisung aussprechen. Die Badegäste sind gehalten, sich im Interesse der Ordnung und der Sicherheit an die Anweisungen zu halten.

Durch den Einsatz des Videoüberwachungssystems können sie den reibungslosen Ablauf des Badebetriebs und der Sicherheit im gesamten Schwimmbadbereich besser gewährleisten.

 

 

Artikel 6: Umkleidekabinen

Umziehen ist nur in den Umkleidekabinen erlaubt.

Gegenstände und Kleidung müssen in den hierfür zur Verfügung gestellten Schließfächern verwahrt werden. Die Geschäftsleitung sowie die Schwimmbadmitarbeiter übernehmen keine Haftung im Fall von Diebstahl, Verlust oder Zerstörung von Gegenständen oder Kleidung.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass sein Schließfach ordnungsgemäß verschlossen ist.

Fundgegenstände müssen am Empfang abgegeben werden.

Der Zugang zu den Schließfächern erfolgt nicht mit Straßenschuhen.

 

Artikel 7: Kleidung

Es wird das Tragen korrekter Badekleidung verlangt. Monokinis sind auf den begrünten Außenflächen erlaubt. Aus Hygienegründen dürfen Bermudas, Shorts und Radhosen, Gymnastikanzüge und Tanzkleidung sowie Unterwäsche nicht zum Baden getragen werden.

Beschreibungen der zugelassenen Badekleidung hängen aus.

Es gilt:

• Frauen und Mädchen müssen Bikinis oder Badeanzüge tragen

• Männer müssen ausschließlich Badehosen tragen

• Kinder und auch Kleinkinder fallen unter diese Regelungen

• Säuglinge müssen unbedingt Schwimmwindeln tragen (gibt es auch am Eingang zu kaufen).

Der Zugang zu den Becken in Straßenkleidung, barfuß oder mit “Überschuhen” kann mit einer Erlaubnis der Geschäftsleitung im Falle eines echten Notfalls erfolgen.

Nautiland lehnt jegliche Haftung bei vorzeitigem Verschleiß oder Rissen in Badeanzügen oder Badehosen aufgrund der Nutzung der Rutschbahn usw. ab.

 

Artikel 8: Verschiedene Vorschriften und Verbote

VERBOTE

• Rauchen innerhalb des Gebäudes

• Kaugummikauen während des Badens

• Rennen am Beckenrand

• Zeittauchen ohne die vorherige Zustimmung der Bademeister

• Entsorgen von Papier und Gegenständen außerhalb der Mülleimer

• Aufenthalt in den Umkleidekabinen und sanitären Anlagen

• Ausübung von Geschäften jeglicher Art

• Mitbringen von gefährlichen Gegenstände, insbesondere aus Glas

• Ins Wasser spucken, urinieren oder sonstige Verunreinigung des Wassers

• Beschädigen oder Zerstörung von Objekten (der Verursacher muss für Schäden aufkommen)

• Verwendung von Tauchermasken mit Glasvisier

• Einseifen außerhalb des Duschbereichs bei den Umkleidekabinen

• Essen und Trinken außerhalb der Cafeteria

• Mitbringen von alkoholischen Getränken

• Sämtliche Geldspiele oder politische oder religiöse Treffen

• Nutzung von Radios, Sendegeräten oder Verstärkern innerhalb des Schwimmbads

 

VORSCHRIFTEN

• Umziehen in den Umkleidekabinen, bevor die Sachen in den Schließfächern verstaut werden

• Vor dem Zugang zu den Becken duschen und einseifen

• Lange und halblange Haare zusammenbinden

• Die Bademeister um Erlaubnis für die Nutzung von Bällen und andere Spiel- oder Tauchgeräte bitten (Aufzählung nicht vollständig)

• Mitgebrachtes Essen ist nur draußen auf dem Rasen und in der Cafeteria zulässig

• Nutzung von Tongeräten (insbesondere Radios) in geringer Lautstärke nur im Außenbereich

• Verwendung von Foto- oder Videogeräten nur mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung

• Vor dem Sprung ins Wasser sicherstellen, dass keine Gefahr für sich selbst oder für andere besteht

 

Artikel 9: Becken

 

Planschbecken: Temperatur 32°

Die Planschbecken sind ausschließlich Kleinkindern bis 6 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen vorbehalten. Dort muss Badekleidung getragen werden, Unterwäsche ist verboten.

 

Schwimmbecken: Temperatur 29°

Es wird empfohlen dort Längsbahnen zu schwimmen, außerdem sind Sprünge außer von den Startblocks verboten.

Nichtschwimmer dürfen die 1,30 m-Linie nicht überschreiten.

 

Wildwasserbahn

Kinder dürfen die Wildwasserbahn ab 12 Jahren (Mindestgröße 95 cm),

Kinder ab 8 Jahren dürfen sie in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

Bei Verstoß gegen diese Klausel lehnt die Geschäftsleitung jegliche Haftung bei einem Unfall ab.

 

Große Rutschbahn:

Die Rutschbahn ist für jeweils eine Person ausgelegt. Die Geschäftsleitung lehnt jegliche Haftung bei einem Unfall aufgrund der Nichtbeachtung dieser Klausel ab. Kinder unter 6 Jahren dürfen, wenn wenig los ist, in Begleitung eines Elternteils oder einer volljährigen Person die Rutschbahn unter der Bedingung nutzen, dass sie sitzen.

Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder, die nicht schwimmen können, müssen vom Aufgang zur Rutsche bis zum Eintauchen im Becken überwacht werden.

Das Auffangbecken unterhalb der Rutschbahn muss sofort nach dem Landen verlassen werden.

Der nachfolgende Badegast muss das grüne Licht abwarten, bevor er sich auf die Rutsche begibt und sicherstellen, dass er weder auf der Rutsche noch im Becken unten auf den Vordermann prallt. Während des Rutschens darf er weder bremsen noch anhalten.

Bei einem eventuellen Unfall aufgrund von Nichteinhaltung wird er haftbar gemacht.

 

Whirlpool: Temperatur 35°

Der Whirlpool ist Erwachsenen vorbehalten (empfohlene Aufenthaltsdauer höchstens 10 Minuten) und Kindern unter 6 Jahren untersagt. Kinder ab 6 Jahren und älter dürfen sich dort

maximal 10 Minuten bei wenig Betrieb unter der Verantwortung oder in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten.

Es handelt sich um einen Ruhebereich, in dem Spiele, Spritzen, Sprünge usw. zu vermeiden sind.

Das Betreten und das Verlassen dieses Beckens müssen unbedingt über die Treppe erfolgen.

 

Planschbecken und Sinnespfad im Außenbereich

Dieser Bereich kann auf Veranlassung der Bademeister je nach Witterungsbedingungen geschlossen sein.

Er ist ausschließlich Kleinkindern bis 6 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen vorbehalten. Dort muss Badekleidung getragen werden, Unterwäsche ist verboten.

 

Artikel 10: Saunen, Hamams und Wellnessbereich

Die Nutzung von Sauna, Hamam und Wellnessbereich ist volljährigen Personen vorbehalten.

Der Zugang erfolgt erst nach Bezahlung des Aufpreises für die Saunanutzung. Hierfür erhalten Sie ein Einmalarmband. Alle Personen, die ohne Armband in den Bereich gehen, müssen unverzüglich die Aufzahlung für die Saunanutzung leisten, sonst können sie ohne Anspruch auf Rückerstattung zum Verlassen des Schwimmbads aufgefordert werden.

Der Zutritt zu diesen Bereichen setzt voraus, dass neben den allgemeinen Bestimmungen des Nautilands auch die in den Saunabereichen ausgehängten Sonderbestimmungen beachtet werden.

Die Geschäftsleitung lehnt jegliche Haftung im Falle einer medizinischen Unverträglichkeit der Badegäste ab und weist darauf hin, dass jeder vor der Benutzung der Sauna und des Dampfbads seine körperliche Eignung von einem Arzt überprüfen lassen muss.

 

Artikel 11: Parkplätze

Autos, Motorräder, Fahrräder und Fahrzeuge jeglicher Art dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen im öffentlichen Bereich abgestellt werden.

Nautiland haftet nicht für die Aufsicht besagter Fahrzeuge, deren Versicherung den jeweiligen Haltern obliegt, ebenso wie die Gegenstände, die sich dort befinden.

 

Artikel 12: Gruppen, Vereine, Schulen

Gruppen, die das Schwimmbad während der öffentlich zugänglichen Zeiten nutzen wollen, müssen sich an die vorliegende Haus- und Badeordnung halten sowie an eine Sondervereinbarung, die bei jedem Aufenthalt ausgefüllt und unterzeichnet werden muss.

Während der gesamten Aufenthaltsdauer im Schwimmbad müssen Gruppenleiter und Aufsichtspersonen für die Überwachung der ihnen unterstellten Personen und die Einhaltung der allgemeinen Haus- und Badeordnung sorgen.

Vereine und Schulen, die das Schwimmbad während ihnen vorbehaltenen Zeiten nutzen, müssen vorab eine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Nautiland geschlossen haben.

 

Artikel 13: Körperliche Tauglichkeit

Nautiland lehnt jegliche Haftung im Falle einer medizinischen Unverträglichkeit der Nutzer für die auf der Website angebotenen Aktivitäten innerhalb des Schwimmbades ab und ermahnt jeden dazu, regelmäßig von einem Arzt die körperliche Tauglichkeit für entsprechende Aktivitäten überprüfen zu lassen, insbesondere

für Sauna, Hamam und sportliche Betätigungen.

Krankheiten, die durch die Wasseraufbereitung mit Chlor verursacht werden, können unter keinen Umständen Gegenstand von Beschwerden sein.

Badegäste mit unzureichenden Schwimmkenntnissen müssen sich in den für Nichtschwimmer vorgesehenen Becken aufhalten.

 

 

Artikel 14: Unternehmen

Zusätzlich zum Besuch von individuellen Badegästen, Schulen und Vereinen können die sportlichen Anlagen zu anderen Uhrzeiten für alle möglichen Veranstaltungen genutzt werden wie Weihnachtsfeiern, Unternehmensfeiern und Geburtstage.

 

Artikel 15: Schwimmkurse

Schwimmkurse außerhalb des Schwimmunterrichts an Schulen sind ausschließlich den Bademeistern des Schwimmbads vorbehalten.

Der Eintrittspreis ins Schwimmbad ist im Preis für den Schwimmunterricht nicht enthalten.

 

 

Artikel 16: Verlust oder Diebstahl von Abokarten, -armbändern und Eintrittskarten

Wie in einer Bank kann man bei Verlust des Chiparmbands dieses sperren lassen, indem man so schnell wie möglich den Empfangsbereich des Nautiland informiert.

Für die Ausstellung eines neuen Chiparmbands wird jedoch 4 € verlangt (Verwaltungskosten), die nicht erstattet werden, selbst wenn das Original-Chiparmband wiedergefunden wird.

Die Karte wird nur einmal ersetzt.

 

Monats- und Quartalsabos

Abos sind nicht übertragbar.

Abos können nur einmal (mindestens 1 Woche/maximal 5 Wochen) aus den beiden folgenden Gründen verlängert werden:

– der Bezieher war in Urlaub (und hat die Karte an der Kasse hinterlegt)

– Schließung während der Beckenleerung

 

 

Artikel 17: Cafeteria

Der Zugang zur Cafeteria unterliegt der Haus- und Badeordnung. Die zusätzlich dort aushängenden Vorschriften sind ebenfalls zu beachten. Von der Geschäftsleitung können für die Öffnungszeiten ausnahmsweise Abweichungen genehmigt werden.

 

Artikel 18: Schließung

Die Geschäftsleitung des Nautiland informiert die Badegäste über technische und erforderliche Maßnahmen zur Schließung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund verschiedener Wartungsarbeiten.

 

Artikel 19: Anwendung und Änderung der Haus- und Badeordnung

Der Geschäftsführer, die Bademeister und alle Mitarbeiter sind, insofern sie betroffen sind, an die Durchführung der vorliegenden Haus- und Badeordnung verantwortlich.

Alle Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können umgehend ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Badebetrieb ausgeschlossen werden.

Die Bademeister und Nautiland können im Falle der Nichteinhaltung der Haus- oder Badeordnung nicht haftbar gemacht werden.

Die Geschäftsleitung des Nautiland behält sich das Recht vor, die vorliegende Haus- und Badeordnung jederzeit zu ändern, um sie neuen Situationen anzupassen.

 

Ausgestellt in Haguenau am 20.09.2021

 

Die Geschäftsleitung